Stauwerk Wasserburg bis Umgehungsbrücke B304

Das Fischen ist nur mit einer Gerte erlaubt.
In der Zeit vom 15.März bis 30. April darf nur mit Blinker, Spinner, Wobbler, Gummifisch, Fliege und dem Tiroler Hölzl (max. 3 Fliegen) gefischt werden. Ab 01. Mai dürfen nur oben aufgeführte künstliche Köder, Würmer, Maden, tote Köderfische und Fischfetzen verwendet werden. Alle anderen Köder, das Anfüttern und auch die Verwendung eines Futterkörbchens ist verboten.

Achtung neu: Schonzeit Regenbogenforelle von 15.Dezember bis 15.März.

Inn I